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Das Optimum stellt sich ein bei einer bestimmten Mischung von Organisation und Chaos.
Hermann Müller-Thurgau, (1850 - 1927)
Der Blüsen
Der Blüsen ist das Nationalgetränk des Blüsen-Bier-Clubs und zeichnet sich besonders durch seinen intensiv, lang anhaltenden vollmundigen Geschmack aus.
Die Entstehungsgeschichte des BBC von Gründungsmitglied Gerald Kreienborg.
Wir geben es zu! 2005 und 2006 waren wir die Aufklebermeister! Hier alle Aufkleber im Detail.
Button 1999
Jedes Jahr auf's Neue! Alle aktiven ClubGlieder erhalten den auf's Jahr zugeschnitten Button.
Unsere Ausmarschuniform im Detail vorgestellt.
Die offiziellen Statuten des Clubs findest du hier!
Der Papagoi
Warum Pfingsten für uns so etwas Besonderes ist.
Hier als PDF-Datei downzuloaden!

„Ich gelobe, jederzeit ein ordentliches und treues Mitglied des „Blüsen-Bier-Clubs“ zu sein, den Anordnungen des Vorstandes Folge zu leisten, die Kameradschaft zu pflegen, die Rechte und Pflichten, Sitten und Gebräuche des „Blüsen-Bier-Clubs“ zuwahren und mich stets dem gottgegebenen Hopfen- und Malzgebräu zu opfern!“

§1.1 Als anerkanntes Mitglied gilt, wer sich am 22.05.1999 zur konstituierenden Sitzung des „BLÜSEN-BIER-CLUBS“ anno 1999 (nachfolgend BBC genannt) eingefunden, oder auf einer späteren Vollversammlung zum Mitglied gewählt wurde (siehe §9) und folgende Bedingungen erfüllt hat:

  1. Gildemitgliedschaft
  2. Statutengemäße Kleidung (siehe §7)
  3. Blüsen!!!
  4. Vortrag des „Wildeshauser Liedes“

§1.2 Die Ernennung des „Anwärters“ des Blüsen-Bier-Clubs bedarf folgender Voraussetzungen:

  1. Gildemitgliedschaft
  2. Statutengemäße Kleidung (siehe §7)
  3. Vortrag des „Wildeshauser Liedes“
  4. Vorstellung bei der jährlichen Vollversammlung am Pfingstheiligabend
  5. Vortrag der Gründe für Anwärterschaft
  6. Einverständnis mit der Satzung und Regeln des BBC
  7. außerordentliche Hingabe und Enthusiasmus
  8. Respekt vor den Bräuchen und Regeln des BBC
  9. Mehrheitsbeschluss für Anwärterschaft durch BBC

Nach Ablauf der einjährigen Anwärterschaft hat sich der Anwärter der Vollversammlung zu stellen, wo über seine Aufnahme in den Blüsen-Bier-Club abgestimmt wird (§1.1).

§2 In Übereinstimmung mit den „Genfer Konventionen“, den Menschenrechten und der Wildeshauser Schützengilde von 1403, hat sich der BBC dazu entschlossen, dem den Wildeshauser Gildefest entstammenden Frohsinn bedingungslos Folge zu leisten und diesen, nach Leibeskraft zu forcieren.

§3 Ein jeder hat sich Pfingsten gepflegt und friedfertig dem gottgegebenen Hopfen- und Malzgebräu zu widmen.

§4 Schlägereien und Pöbeleien lassen wir seien!

§5 Pflichtveranstaltungen für BBC- Mitglieder sind die alljährliche Frackprobe (Vollversammlung), sowie der Aus- und Einmarsch der Wildeshauser Schützengilde am Pfingstdienstag. Bei Versäumnis ist eine wohlbegründete Entschuldigung vorzuweisen, bei unentschuldigter Abwesenheit am Pfingstdienstag zwischen 12 Uhr und der Bewirtung nach dem Einmarsch, sind pro ½ Stunde 5 € an den BBC zu entrichten.

§6 Der BBC wählt alle 2 Jahre seinen Vorstand durch Mehrheitsbeschluss. Dieser Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • Zeremonienmeister: Organisation und Einladung der Treffen
  • Fiskalrat: Kassenführung
  • Exerzist: Frackabnahmen, Vereidigung neuer Mitglieder

§7 Die statutengemäße Kleiderordnung lautet wie folgt:

  • schwarzer Zylinder
  • schwarzer Gehrock
  • schwarze Fliege
  • weißes Hemd, wohlgestärkt
  • schwarze Hose
  • schwarze Socken
  • schwarzes Schuhwerk, wohlgewichst
  • oranges Hutband
  • BBC-Button
  • Papagoi

Die Gewandung ist unumgänglich so zu Tragen!!!

Strafen für Verstöße:

  • weiße oder bunte Socken 2 €
  • dunkle Socken 1 €
  • kein Papagoi 5 €
  • fehlender oder falscher Button 5 €
  • mangelnde Sangeskunst verhandelbar

§8 Um das leibliche Wohl zu sichern, sind 10 € pro Monat an den BBC zu überweisen. Dies kann durch Dauerauftrag bzw. einmalige Überweisung von 120 € bis zum 01. April des jeweiligen Jahres auf das BBC-eigene Konto geschehen.

Kontoinhaber: Dennis D.
Konto-Nr. : 3610903702
Bankleitzahl : 28066214 Volksbank Wildeshausen

§9 Nach der konstituierenden Sitzung kann Mitglied werden, wer die 85 % aller Mitglieder der Vollversammlung erhält. Sonstige Entscheidungen und Änderungen der Satzung bedürfen der absoluten Mehrheit der BBC-Mitglieder. Abstimmungen und Wahlen haben, falls nicht anders vereinbart, anonym zu erfolgen!

§10 Die Mitglieder des BBC´s haben sich von Pfingstheiligabend 0.00 Uhr bis zum Sonntag nach Kinderschützenfest 12.00 Uhr mittags von der Fun Factory fernzuhalten. Bei Verstoß, ist von jedem, der dort gesehen wird, ein 30-Liter-Faß fällig!

§11 Die Satzung des BBC bezieht sich nur (!) auf den Zeitraum, wie in §10. Für jedes weitere Handeln ist jeder selbst verantwortlich!

§12 Nicht lang´ schnacken, Kopp in´ Nacken! PROST!!!

Änderungen:

  • 28.04.2001 §9 in 2/3 Mehrheit geändert
  • 06.06.2001 §7 & §11 Strafen geändert, Fahrverbot hinzugefügt
  • 19.10.2001 §9 in 85 % geändert
  • 26.04.2002 §10,§7,§8 Fahrverbot gestrichen, €-Preise
  • 26.04.2002 §11 Eigenverantwortung hinzugefügt
  • 20.04.2004 §7 & §8 Bankverbindung, Zahlungstermin und Strafe Button u Singen
  • 30.04.2007 § 5 & §8 Strafe hinzugefügt; Bankverbindung geändert
  • 04.05.2007 § 9 Absolute Mehrheit hinzugefügt
  • 20.02.2010 §9 Anonyme Wahlen und Abstimmungen
  • 20.02.2010 §1.2 Anwärterschaft hinzugefügt
  • 21.08.2010 §8 Jahresbeitragserhöhung